Schülerkarten

Ermäßigte Zeitkarten

Für Schüler, Auszubildende und Studenten bieten wir Wochen- und Monatskarten zu ermäßigten Preisen an. Wer regelmäßig fährt, kann mit diesen Zeitkarten im Vergleich zu Einzelfahrscheinen eine Menge Geld sparen, sie sind auch etwa 25 % günstiger als normale Zeitkarten. Selbstverständlich haben auch Schüler-Azubi-Zeitkarten eine gleitende Gültigkeit und berechtigen zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Monats (auch für Freizeitaktivitäten und am Wochenende).

Für die meisten Schüler der 1. bis 10. Klasse übernimmt die Schulverwaltung die Fahrkosten. Diese Fahrkarten werden direkt für jeden Schüler von der VLG/NVG gedruckt und über die Schulen ausgegeben. Für alle anderen sind die Zeitkarten beim Busfahrer oder im Kundenzentrum am Gothaer Hauptbahnhof erhältlich.

Wir bieten auch die Möglichkeit, die Schülermonatskarten im Schüler-Azubi-Abo bei uns zu bestellen.

Ermäßigungen auf Einzelfahrscheine, 4-Fahrtenkarten und Tageskarten gibt es übrigens nur für Kinder bis zum 15. Geburtstag, nicht für ältere Schüler, Auszubildende oder Studenten.

Schülerausweis/Berechtigungskarte

Zur Nutzung der Ermäßigung sind bestimmte gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen. In den VMT-Tarifbestimmungen ist dies im Punkt 5.7 genau beschrieben.
Schülerausweise werden über die Schulen ausgegeben und berechtigen zur Nutzung von Schüler-Zeitkarten. Wer keinen Schülerausweis erhält (z. B. im FSJ), muss eine VMT-Berechtigungskarte beantragen. Dies ist im Kundenzentrum am Gothaer Hauptbahnhof, aber auch bei allen Partnerunternehmen im Verkehrsverbund möglich.

Fahrausweiskontrolle

Wir kontrollieren regelmäßig die Fahrausweise in unseren Bussen. Dazu setzen wir spezielle Kontrolleure ein. Aber auch der Busfahrer ist berechtigt, den Fahrausweis zu überprüfen.

Nutzer von Schüler-Azubi-Zeitkarten müssen neben dem Fahrausweis auch ihren Schülerausweis oder ihre Berechtigungskarte vorweisen können. Die Schüler-Azubi-Wochen- oder -Monatskarte muss darüber hinaus den Namen tragen bzw. unterschrieben sein. Kann kein vollständiger Berechtigungsnachweis erbracht werden oder ist die Zeitkarte nicht vorhanden bzw. nicht unterschrieben, gilt dies als „Schwarzfahren“ und kostet 60,- Euro. Wird der vollständige Nachweis jedoch innerhalb einer Woche nach der Kontrolle bei der VLG/NVG erbracht, ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7,- Euro.

Wer seine Schüler-Azubi-Wochen- bzw. -Monatskarte oder den Schülerausweis/die Berechtigungskarte vergessen hat, ist also gut beraten, sich für diese Fahrt einen Einzelfahrschein zu kaufen.

Verlust

Verloren gegangene Fahrausweise werden grundsätzlich nicht ersetzt.

Ausnahmen sind nur im Schüler-Azubi-Abo sowie bei über die Schulverwaltung bestellten und persönlich ausgedruckten Schülerkarten möglich. Dies ist jedoch nur einmal gegen eine Gebühr von 10,00 Euro möglich. Bei Verlust der Karte also sofort bei der VLG/NVG melden, um die Möglichkeit einer Neuausstellung zu klären und in jedem Fall für die folgende Zeit selbst Fahrausweise kaufen, um nicht „schwarz“ zu fahren. In keinem Fall reicht der Schülerausweis/die Berechtigungskarte allein oder eine Bescheinigung der Schule zur Mitfahrt aus!